Wir sind umgezogen…





Aufnahmeverfahren

Gemäß der Zielsetzung unseres Vereins sprechen wir mit unserem Angebot des Ambulant Betreuten Wohnens im Rahmen der Eingliederungshilfe Menschen mit einer chronischen psychischen Erkrankung und /oder einer geistigen Behinderung an, die  selbständig leben wollen und hierbei in den verschiedensten Bereichen zusätzlicher Unterstützung bedürfen. Das Verfahren, wie eine solche Betreuung eingerichtet werden kann, läßt sich in wenigen Sätzen beschreiben.

Hilfeplanverfahren

In erster Linie benötigt der/die Betroffene eine fachärztliche Stellungnahme, aus der sowohl die zugrundeliegende Diagnose als auch die Notwendigkeit einer ambulanten Betreuung hervorgeht. Des weiteren wird er/sie einen Grundantrag auf Sozialhilfe, hier ‚Eingliederunghshilfe‘ beim zuständigen Sozialhilfeträger stellen müssen. Zuständiger Sozialhilfeträger für das Ambulant Betreute Wohnen ist in Westfalen-Lippe der Landschaftsverband Westfalen-Lippe) ( LWL). Zusätzlich zum Sozialhilfeantrag muss der/die Betroffene das sogenannte Hilfeplanverfahren durchlaufen. Hierbei werden mittels Fragebögen der Hilfebedarf und durch eine persönliche Stellungnahme die Selbsteinschätzung ermittelt. Die entsprechenden Formulare, ebenso Erläuterungen hierzu und Hinweisblätter zum Datenschutz und zur Schweigepflicht stehen sowohl auf der Internetseite des LWL als auch hier zum Download bereit. Am Ende dieses Hilfeplanverfahrens steht eine sogenannte Clearingkonferenz, in deren Verlauf die Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche festgelegt wird.

Die Antragstellung beim LWL kann dann entfallen, wenn der/die AntragstellerIn über Einkommen und/oder Vermögen verfügt, das oberhalb der im Rahmen der Sozialhilfe geltenden Einkommens- und Vermögensschongrenzen liegt, da in diesem Fall der Einsatz des Sozialhilfeträgers nicht notwendig ist. Dennoch steht natürlich auch diesem Personenkreis die Inanspruchnahme unserer Betreuungsleistungen offen.

In beiden Fällen wird zu Beginn der Betreuung ein Betreuungsvertrag zwischen dem Klienten und dem Grundstein e.V. abgeschlossen, in dem die Grundlagen der gemeinsamen Tätigkeit dargelegt werden.