Aufnahmeverfahren

Gemäß der Zielsetzung unseres Vereins sprechen wir mit unserem Angebot des Ambulant Betreuten Wohnens, im Rahmen der Eingliederungshilfe, Menschen mit einer psychischen Erkrankung und /oder einer geistigen Behinderung an, die selbständig leben wollen und hierbei in den verschiedensten Lebensbereichen zusätzlicher Unterstützung bedürfen.

Hilfeplanverfahren

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, als zuständiger Träger der Eingliederungshilfe, entscheidet über den Umfang und die Notwendigkeit der Eingliederungshilfe. Hierzu ist es notwendig einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe zu stellen. 

Um einen Antrag beim LWL zu stellen, benötigen Sie eine fachärztliche Stellungnahme, den Eingliederungshilfe Grundantrag und die persönliche Sicht. Grundlegend für die Bewilligung der Leistungen ist, dass eine wesentliche Einschränkung vorliegt. Das bedeutet, dass die Einschränkung für mindestens sechs Monate vorliegt.

Sollten Sie beim Ausfüllen dieser Unterlagen Hilfe benötigen oder Sie möchten sich vorab zu unseren Betreuungsleistungen oder den Antragsverfahren beraten lassen, können Sie sich gerne an uns wenden

Nach dem die Antragsunterlagen von den Teilhabeplaner:innen des LWL geprüft wurden, werden Sie zu einem persönlichen Gespräch mit den Teilhabeplaner:innen eingeladen. Es ist Ihnen freigestellt, zu diesem Termin eine Person Ihres Vertrauens mitzunehmen. Gerne begleiten wir Sie bereits zu diesem Gespräch. Im Rahmen des Gespräches werden Sie zu weiteren Hilfen beraten und es wird Ihr individueller Hilfebedarf ermittelt. Im Anschluss an das Gespräch wird Ihnen mitgeteilt, wie viele Fachleistungsstunden Ihnen pro Woche zur Verfügung stehen.

Die Antragstellung beim LWL entfällt, wenn die antragstellende Person über Einkommen und/oder Vermögen verfügt, das oberhalb der Vermögens- und Einkommensfreigrenzen, gem. §§ 135 ff. SGB IX, liegt. Dennoch steht auch diesem Personenkreis die Inanspruchnahme unserer Betreuungsleistungen offen, diese müssen allerdings selbst finanziert werden. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Einkommen oder Ihr Vermögen über der Freigrenze liegt, sprechen Sie uns gerne an.

In beiden Fällen wird zu Beginn der Betreuung ein Betreuungsvertrag zwischen den Klient:innen und dem Grundstein e.V. abgeschlossen, in dem die Grundlagen der gemeinsamen Tätigkeit dargelegt und vereinbart werden.