Einzelbetreuung
Der im Hilfeplan ermittelte und im Clearing zeitlich festgelegte Unterstützungebedarf wird als aufsuchende Hilfe in Form von Hausbesuchen und/oder gemeinsamen Aktivitäten erbracht und richtet sich eng an den Erfordernissen des Alltags der Klienten aus; die Hilfe kann daher alle Bereiche des alltäglichen Lebens umfassen, von der Begleitung bei Behördenbesuchen bis hin zur Unterstützung im Haushalt. Der Umfang sowie die Art der Hilfestellung hängt individuell vom einzelnen Klienten und seiner Situation sowie seinen Zielsetzungen ab – so wie sie im individuellen HIilfeplan erfasst worden sind.
Da sich im Laufe der Zeit die Erfordernisse eines Einzelnen ändern können, sind auch die entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen individuell anzupassen. Aus diesem Grund wird auch der Hilfeplan in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Zu den Bereichen, in denen die Hilfestellung angesiedelt sein kann, zählen u.a. folgende:
- Organisatorische und administrative Hilfen
- Begleitung zu Behördenbesuchen
- Hilfestellung beim Schriftverkehr mit Behörden
- Alltagspraktische Hilfen
- Unterstützung bei der Verwaltung der finanziellen Mittel
- Hilfe im Rahmen der Haushalsführung
- Medizinisch-gesundheitliche Hilfen
- Begleitung zu Arztbesuchen
- Beratung bei der Gesundheitsfürsorge
- Psychosoziale Hilfen
- Alltags- und Krisenbewältigung
- Umgang mit sich selbst und der eigenen Erkrankung
- Hilfen bei der sozialen Integration
- Unterstützung bei der Erweiterung und Festigung sozialer Kontakte
- Hilfe bei der Erschließung von Arbeits- und Freizeitmöglichkeiten, etc.
- Hilfe zur Kommunikation
- Unterstützung bei Kontaktaufnahme und-pflege
- Hilfe beim Austragen und Aushalten von Konflikten
- etc.
Parallel zu den Kontakten wird eine Verlaufsdokumentation geführt. Jeweils nach Ablauf des Zeitraums der Kostenzusage kann durch den Klienten eine Verlängerung beim LWL beantragt werden; hierzu muss der Grundstein e.V. einen entspechenden Bericht basierend auf der Verlaufsdokumentation erstellen. In diesem Zusammenhang, wie auch zu jedem anderen Zeitpunkt, kann eine Änderung (Herauf- oder Herabsetzung) der Fachleistungsstunden beantragt werden.